Schrittweise Öffnung der Schulen und Kindergärten in Thüringen
Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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Kindertagesbetreuung
Die Kindertagesbetreuung wird im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet.
Das genaue Procedere ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie.
Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister (JFMK) von Bund und Ländern stimmt sich weiter ab und bereitet Eckpunkte für Beratung der Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin vor.
Das TMBJS steht im engen Austausch mit Kommunen und Trägern.
Notbetreuung
Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen erweitert. Sie steht zusätzlich offen für die Kinder:
- von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
- von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;
- des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
- von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen.
Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen wird angepasst und ab dem 27. April 2020 auf zehn Kinder pro Gruppe bzw. Klasse oder Kurs beschränkt.
Ab dem 11. Mai 2020 erfolgt eine weitere Öffnung der Notbetreuung, soweit es die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die personellen und räumlichen Ressourcen in der jeweiligen Einrichtung der Kindertagesbetreuung bzw. Schule erlauben.
Den kompletten Bericht finden Sie unter:
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- Geschrieben von Nicole Ullrich
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Kindergärten in Thüringen öffnen schrittweise ab Juni. Erweiterung der Notbetreuung Mitte Mai.
Das Bildungsministerium hat die nächsten Schritte für die Wiedereröffnung der Thüringer Kindergärten festgelegt, um die Beschlüsse des Landeskabinetts vom 6. Mai 2020 umzusetzen.
Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Die Kindergartenschließungen haben den Familien viel abverlangt. Es war aber eine der vielen Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie nötig waren. Und sie war erfolgreich. Wir haben es geschafft, die Kurve abzuflachen. Nun können wir ähnlich wie bei den Schulen eine konkrete Perspektive für die Öffnung der Kindergärten entwickeln.“
Das Konzept sieht nun folgende Punkte und Schritte vor:
- Die Kindergärten bleiben aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnung weiter bis zum 2.6. geschlossen. Es wird zunächst lediglich Notbetreuung im bisherigen Umfang angeboten.
- Ab 18.5. erfolgt ein nächster Erweiterungsschritt bei der Notbetreuung: Zusätzlich können ab dann alle Vorschulkinder und ihre Geschwister in die Notbetreuung aufgenommen werden, unabhängig davon, ob ihre Eltern zum definierten Berechtigtenkreis gehören.
- Ab 2.6. erfolgt dann in den Thüringer Kindergärten ein schrittweiser Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb unter bestimmten – vom Land festgelegten – vorbeugenden Hygienebedingungen (u.a. Gruppengröße 10, keine Mischung, d.h. Beständigkeit der Gruppen). In welchem Maße der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgen kann, wird dann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und in enger Abstimmung mit den örtlichen Behörden für die einzelnen Einrichtungen entschieden. Dieser kann, abhängig von den örtlichen Kapazitäten (Räume und Personal), auch Wechselmodelle umfassen.
- Wenn ein Kindergarten in den eingeschränkten Regelbetrieb eintritt, endet die bisherige Notbetreuung.
- Ab 16.6. muss jedem Kind die Teilnahme am eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht werden.
- Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung muss allerdings solange eingeschränkt bleiben, wie entsprechende Eindämmungsverordnungen gelten.
- In dem Moment, in dem eine Eindämmungsverordnung nicht mehr nötig ist, enden auch die Einschränkungen beim Regelbetrieb der Kindergärten. Wann das sein wird, kann aufgrund der nach wie vor bestehenden Ausnahmesituation derzeit nicht gesagt werden.
Minister Helmut Holter ergänzt: „Damit haben Familien einen klaren Fahrplan. Die Schrittfolge ist aber ebenso nötig wie einige landesweit einheitliche Rahmenparameter. Denn wir haben immer noch, vor allem in einigen Landkreisen, die Gefahr, dass die Pandemie wieder auflebt. Und wir müssen weiter an die Vorbeugung denken, solange die Pandemiegefahr anhält. Zum anderen brauchen die Träger nun Zeit, die Wiedereröffnung der Kindergärten vorzubereiten. Ziel ist, die Kinderbetreuung wieder schrittweise in die kommunale Zuständigkeit zurückzuführen. Das Bildungsministerium wird nun zügig die notwendigen Hygieneregeln für den eingeschränkten Regelbetrieb den Trägern und örtlichen Behörden zur Verfügung stellen. Wir werden die Träger und Kommunen auch mit Rat zu möglichen Umsetzungsszenarien in dieser Ausnahmesituation unterstützen.“
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- Geschrieben von Nicole Ullrich
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Aktueller Stand Kita-Schließung
20.04.2020, 8:30 Uhr
Liebe Eltern!
Laut dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Stand: 16.04.2020, 20:45 Uhr) bleiben Kindertagesstätten zunächst weiter geschlossen. Für einen eng begrenzten Kreis von Kindern findet weiterhin Notbetreuung in den gleichen Gruppen wie bisher statt.
Im Mai 2020 wird die Kindertagesbetreuung, ebenfalls schrittweise, wieder geöffnet. Genauere Informationen dazu liegen uns leider noch nicht vor. Sobald wir diese bekommen, werden wir sie hier veröffentlichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
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Wir wissen, dass sich Ihr Alltag mit Ihrem Kind / Ihren Kindern in den letzten Wochen verändert hat.
Stress und Belastung können bei Kindern zu veränderten Verhaltensweisen führen.
Was für Ihr Kind / Ihre Kinder in der häuslichen Quarantäne wichtig ist, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.dgkim.de/dateien/covid-19-tipps-fuer-eltern.pdf/view
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Nicole Ullrich (Kita-Leitung)
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- Geschrieben von Nicole Ullrich
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Übergang von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb
Stand: 15.05.2020, 13:30 Uhr
Liebe Eltern!
Am 12.05.2020 hat das Land Thüringen eine neue Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen, welche am 13.05.2020 in Kraft getreten ist.
In § 7 werden Aussagen zur weiteren Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten gemacht.
Wann öffnen die Kindergärten wieder?
In § 7 (2) wird geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem 18. Mai 2020 in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den zuständigen Gemeinden über die Einführung eines eingeschränkten Regelbetriebes entscheiden.
Spätestens ab dem 15. Juni 2020 müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben.
--> siehe https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/
In Absprache mit unserem Träger werden wir Anfang Juni 2020 mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in unserem Evang. Kindergarten "Sonnenschein" beginnen.
Welche Infektionsschutzmaßnahmen gelten an den Kindergärten?
Für den eingeschränkten Regelbetrieb legt das Land vorbeugenden Hygienebedingungen fest (u.a. Gruppengrößen/angepasste Quadratmetervorgaben je Kind, Beständigkeit der Gruppen usw.).
Die Kindergärten müssen ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeiten. Um dies zu erarbeiten, benötigen wir noch ein gewisses Zeitfenster.
Was bedeutet "eingeschränkter Regelbetrieb"?
Wegen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen können Kindergärten nicht mit der vollen Kapazität arbeiten. Der volle Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung kann also nicht abgesichert werden. In der Regel werden daher nur eingeschränkte Betreuungszeiten und/oder Wechselmodelle angeboten werden. Dies richtet sich jedoch nach den jeweiligen Gegebenheiten in den Einrichtungen selbst.
„Weil der Betrieb aber eingeschränkt ist, wird es sicherlich Wechselmodelle geben. Darauf müssen sich alle einstellen: Arbeitgeber und Behörden, die die Belange der Familien auch weiterhin besonders berücksichtigen müssen, sowie diejenigen, die bisher vollen Zugang zur Notbetreuung hatten.“ (Minister Holter)
Wir sind aktuell dabei ein Betreuungskonzept zum eingeschränkten Regelbetrieb zu erarbeiten. Die genauen Details dazu werden Sie bis Mittwoch, den 20.05.2020 von mir per Mail erhalten.
Um dies umsetzen zu können, bitte ich Sie, sich telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung zu setzen und mir ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!!!
Gibt es weiter Notbetreuung an den Kindergärten?
Mit dem Eintritt eines Kindergartens in den eingeschränkten Regelbetrieb endet dort auch jeweils die Notbetreuung. „Das bedeutet, dass dann alle Kinder wieder gleichberechtigt in den Kindergarten gehen können“, so Minister Holter.
Wie geht es mit dem stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote weiter?
* Derzeit befinden wir uns noch in Phase 2 (flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung).
* Ab Anfang Juni 2020 ist in unserem Kindergarten der Übergang zu Phase 3 (eingeschränkter Regelbetrieb) geplant.
Kommt es in dieser Phase zum erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens, müssen Träger und Einrichtungen darauf vorbereitet sein, im Rahmen einer Rückstufung auf eine frühere Phase wieder auf eine Notbetreuung umstellen zu können.
* Phase 4 (vollständiger Regelbetrieb) tritt erst ein, wenn ein Impfstoff vorliegt bzw. das Infektionsgeschehen weitgehend eingedämmt ist.
Die Zukunft hängt nun davon ab, dass jeder Einzelne weiter seine Verantwortung wahrnimmt und alle Partner zum Wohle der Kinder weiterhin gut zusammenarbeiten.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis in der für uns alle herausfordernden Situation!
Bleiben Sie alle gesund!
Ihre Nicole Ullrich (Kita-Leitung)
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- Geschrieben von Nicole Ullrich
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Aktueller Elternbrief vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
31.03.2020, 8:30 Uhr
Liebe Eltern!
Unter folgendem Link finden Sie eine aktuellen Elterninformation zur Notbetreuung:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-03-26_TMBJS-TMASGFF_Elternbrief_Notbetreuung.pdf
Bleiben Sie gesund!
Ihre Nicole Ullrich (Kita-Leitung)
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- Geschrieben von Nicole Ullrich
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